Der tote Link in Ihrem Impressum: Die OS-Plattform gibt es nicht mehr
Wenn Ihre Website zwischen 2016 und 2024 gebaut wurde, steht im Impressum mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Satz wie „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit" – samt Link auf ec.europa.eu/consumers/odr. Dieser Link führt heute ins Leere: Die Plattform hat die Annahme von Beschwerden am 20. März 2025 eingestellt, die zugrunde liegende EU-Verordnung wurde mit 20. Juli 2025 aufgehoben. Der Hinweis gehört von Ihrer Seite entfernt.
Warum das mehr ist als Kosmetik
Ein Link auf ein Angebot, das es nicht mehr gibt, ist kein Kavaliersdelikt. Er verweist Ihre Kunden auf einen Weg, den sie gar nicht mehr beschreiten können – und genau das kann als irreführend beurteilt werden. Dazu kommt der Eindruck: Wer im Impressum seit Jahren auf eine abgeschaffte Behördenplattform verlinkt, signalisiert jedem aufmerksamen Leser, dass die Seite lange niemand mehr angegriffen hat.
Für Sie ist der tote Link vor allem ein Symptom. Wenn er noch drinsteht, ist meist auch anderes veraltet: Öffnungszeiten von vorgestern, ein Ansprechpartner, der längst nicht mehr im Betrieb ist, eine Jahreszahl im Fußtext, die das Alter der Seite verrät.
Was jetzt stattdessen gilt
Die Pflicht zur Streitbeilegung ist nicht komplett verschwunden, sie hat sich nur verschoben:
- - Der OS-Plattform-Hinweis entfällt ersatzlos. Text und Link raus.
- - Ihre E-Mail-Adresse bleibt Pflicht im Impressum – daran ändert sich nichts.
- - Wenn Sie sich freiwillig einer Schlichtungsstelle unterworfen haben (etwa über eine Branchenvereinbarung), müssen Sie diese Stelle samt Website weiterhin angeben.
- - Im konkreten Streitfall mit einem Verbraucher weisen Sie auf die zuständige Stelle hin – in Österreich etwa die Internet Ombudsstelle oder die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.
Für die meisten Handwerksbetriebe heißt das schlicht: Ein Absatz kommt weg, es kommt nichts Neues dazu.
So finden Sie heraus, ob es Sie betrifft
Öffnen Sie Ihre eigene Website, gehen Sie ins Impressum und suchen Sie mit der Tastenkombination Strg+F nach einem dieser Begriffe:
- - „Online-Streitbeilegung"
- - „OS-Plattform"
- - „ec.europa.eu"
- - „ODR"
Findet sich einer davon, ist der Absatz zu entfernen. Wenn Sie Ihre Seite selbst pflegen können, ist das eine Sache von zwei Minuten. Wenn nicht, brauchen Sie jemanden, der es macht – und genau hier wird es bei vielen Betrieben unangenehm.
Das eigentliche Problem: Wer ändert das für Sie?
Erfahrungsgemäß gibt es drei Fälle:
- 1. Die Agentur von damals ist erreichbar. Dann kostet die Änderung meist einen Anruf und eine kleine Rechnung nach Aufwand.
- 2. Die Agentur gibt es nicht mehr oder meldet sich nicht. Dann brauchen Sie erst einmal Zugang zu Ihrer eigenen Seite – und die Frage, wem die Domain gehört, wird plötzlich sehr real.
- 3. Die Seite läuft in einem Paket mit Bindung, in dem Änderungen extra kosten oder mengenmäßig begrenzt sind.
Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit gleich mit: Haben Sie die Zugangsdaten zu Domain und Hosting? Läuft die Domain auf Ihren Betrieb oder auf den Dienstleister? Das sind die Fragen, die im Ernstfall über Wochen Stillstand entscheiden.
Die Gelegenheit gleich mitnehmen
Wenn Sie ohnehin ins Impressum greifen, gehen Sie die Seite in einem Zug durch:
- - Stimmen Firmenwortlaut, Rechtsform und Gewerbebehörde noch?
- - Ist die Telefonnummer am Handy anklickbar?
- - Gibt es eine Datenschutzerklärung – auch wenn Sie „nur" ein Kontaktformular haben?
- - Stehen irgendwo noch Jahreszahlen, Preise oder Leistungen, die nicht mehr aktuell sind?
- - Öffnet die Seite am Handy ordentlich oder muss man hineinzoomen?
Für die rechtlich sichere Formulierung Ihres Impressums nutzen Sie am besten das kostenlose Impressumsservice der Wirtschaftskammer, das Mustertexte je Rechtsform bereitstellt. Bei Unsicherheiten im Einzelfall fragen Sie Ihre Landeskammer oder einen Rechtsanwalt – dieser Beitrag erklärt die Lage, er ersetzt keine Rechtsberatung.
In zehn Sekunden nachsehen lassen
Sie müssen nicht selbst im Quelltext suchen. Unser kostenloser Website-Check prüft genau diesen Punkt mit: Sie tippen Ihre Adresse ein und sehen sofort, ob der veraltete Hinweis noch auf Ihrer Seite steht – zusammen mit Ladezeit, Handy-Tauglichkeit, Impressum und klickbarer Telefonnummer. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Wenn sich dabei herausstellt, dass an Ihrer Seite länger niemand mehr etwas gemacht hat: Genau dafür gibt es die Pixel-Werkstatt. Wir bauen Handwerksbetrieben die Homepage neu – die Erstellung kostet nichts, danach 29 Euro im Monat mit Domain, Hosting, E-Mail und allen Änderungen. Solche Kleinigkeiten wie ein überholter Rechtshinweis erledigen wir dann, ohne dass Sie dafür anrufen müssen.
Stand: August 2026
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