StartRatgeber

Braucht meine Handwerker-Website überhaupt einen Cookie-Banner?

Wahrscheinlich nicht. Eine klassische Handwerker-Seite mit Leistungen, Referenzfotos, Kontaktdaten und einem Formular kommt oft ganz ohne Banner aus, weil sie nur technisch notwendige Cookies setzt. Ein Banner wird erst dann zur Pflicht, wenn Ihre Seite etwas lädt, das für den Betrieb der Seite nicht nötig ist: Statistik, Werbung oder eingebettete Inhalte von fremden Servern. Ein Punkt gilt aber immer, egal wie schlicht die Seite ist: Eine Datenschutzerklärung brauchen Sie in jedem Fall.

Der häufigste Denkfehler

Viele Betriebe werfen zwei Dinge in einen Topf, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben.

Cookie-BannerDatenschutzerklärung
Wann nötig?Nur bei nicht notwendigen Cookies bzw. DienstenImmer, sobald Daten verarbeitet werden
Auch bei reiner Visitenkarten-Seite?Meist neinJa
Auch mit Kontaktformular?Nur wenn Zusatzdienste laufenJa, jedenfalls

Schon der Aufruf Ihrer Seite verarbeitet die IP-Adresse des Besuchers, und ein Kontaktformular verarbeitet Name, Telefonnummer und Anliegen. Deshalb verlangt die WKO die Datenschutzerklärung für alle Websites, nicht nur für Webshops (WKO, Checkliste Datenschutzerklärung). Wie das zusammen mit dem Impressum aussieht, steht in unserem Ratgeber Impressum und Datenschutz für die Website.

Die Rechtsgrundlage ist österreichisch, nicht deutsch

In Österreich gilt für Cookies § 165 Abs 3 TKG 2021, dazu kommt die DSGVO für die Frage, wie eine Einwilligung aussehen muss. Das deutsche TTDSG bzw. TDDDG gilt bei uns nicht. Das klingt nach Haarspalterei, ist aber praktisch wichtig: Viele Muster-Texte und Blogbeiträge im Netz sind deutsch und zitieren Paragrafen, die für Ihren Betrieb schlicht nicht gelten.

Die österreichische Datenschutzbehörde fasst die Regel kurz zusammen: Erst Einwilligung, dann Cookies. Ohne Einwilligung darf nur gesetzt oder ausgelesen werden, was unbedingt erforderlich ist (DSB, FAQ Datenschutz und Cookies).

Was ohne Einwilligung erlaubt ist, und was nicht

Ohne Einwilligung zulässig sind laut Datenschutzbehörde und WKO unter anderem:

Einwilligungspflichtig sind dagegen:

Wichtig: Wirtschaftliche Notwendigkeit zählt nicht. Dass Sie die Statistik gern hätten, weil Sie wissen wollen, ob die Seite etwas bringt, macht sie nicht zu einem notwendigen Cookie.

Vorangekreuzt oder einfach weitersurfen genügt nicht

Die Einwilligung muss aktiv erfolgen. Voreinstellungen und vorangekreuzte Kästchen im Banner sind unzulässig, und wer einfach weitersurft, hat nicht zugestimmt. Ablehnen muss außerdem genauso einfach sein wie Zustimmen, also gleich prominent auf der ersten Ebene des Banners.

Dass es dabei auch auf die Optik ankommt, hat das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren zum Cookie-Banner von orf.at bestätigt: Ein farblich hervorgehobener Alles-akzeptieren-Knopf neben einem blassen Ablehnen-Link ist unzulässiges Nudging (BVwG 23.04.2026, W171 2303402-1/7E; Revision an den VwGH zugelassen, Übersicht bei dataprotect.at).

Ein schlecht gebauter Banner ist damit schlechter als gar keiner, weil er ein Problem sichtbar macht, das er nicht löst.

"Ich habe doch gar keine Cookies"

Das ist der Satz, der die meisten Betriebe in die Bredouille bringt. Denn es geht nicht nur um Cookies im engeren Sinn, sondern um jede Verbindung, die der Browser Ihres Besuchers ungefragt zu einem fremden Server aufbaut. Dabei wandert immer die IP-Adresse mit. Typische Kandidaten auf Handwerker-Seiten:

Bei Google Fonts ist der einfachste Weg fast immer, die Schriften lokal auf den eigenen Server zu legen. Dann entsteht gar keine Verbindung zu Google, und Sie brauchen dafür weder Einwilligung noch Banner. Bei Karte und Video hilft eine Vorschau, die erst nach einem Klick lädt.

In zehn Minuten selbst nachsehen

So finden Sie heraus, was auf Ihrer Seite tatsächlich läuft:

  1. 1. Ihre Seite in einem privaten Fenster bzw. Inkognito-Fenster öffnen, damit alte Zustimmungen weg sind.
  2. 2. Mit F12 die Entwicklerwerkzeuge öffnen, Reiter Netzwerk, dann die Seite neu laden.
  3. 3. Im Suchfeld nacheinander nach google, gstatic, facebook, youtube, doubleclick suchen.
  4. 4. Alles, was vor einem Klick auf Akzeptieren schon geladen wird, ist ein Fall zum Anschauen.
  5. 5. Jede Seite einzeln prüfen: Startseite, Kontakt, Referenzen. Die Kontaktseite mit Karte ist der Klassiker.
  6. 6. Fragen Sie zusätzlich Ihren Webbetreuer schriftlich, welche Drittdienste eingebunden sind.

Wenn Sie das nicht selbst machen wollen: Unser kostenloser Website-Check sieht unter anderem genau nach, welche fremden Server Ihre Seite ungefragt kontaktiert.

Kein Ersatz für Rechtsberatung

Dieser Beitrag erklärt die Systematik, er ist keine Rechtsberatung und kein fertiger Text für Ihre Seite. Für den Einzelfall, besonders bei Shop, Newsletter oder Bewerberformular, gehen Sie bitte zur WKO-Rechtsberatung oder zu einer Anwältin bzw. einem Anwalt für IT-Recht. Die WKO-Beratung ist für Mitglieder kostenlos.

In den meisten Fällen, die wir sehen, ist die saubere Lösung übrigens nicht der bessere Banner, sondern die schlankere Seite: Schriften lokal, Karte erst auf Klick, Statistik nur wenn Sie sie wirklich auswerten. Dann bleibt eine Handwerker-Seite, die schnell lädt und ohne Zustimmungsfenster auskommt.

Bei den Seiten, die wir für Handwerksbetriebe bauen, ist genau das der Standardweg: keine fremden Schriften, Karte und Video erst nach Klick, Datenschutzerklärung und Impressum von Anfang an drauf. Wenn sich an Ihrer Seite etwas ändern muss, weil ein Dienst dazukommt oder wegfällt, ist die Änderung in den 29 Euro im Monat inbegriffen.

Stand: August 2026

Keine Zeit für all das?

Wir bauen Handwerksbetrieben die Homepage – Erstellung gratis, danach 29 € im Monat mit Domain, Hosting, E-Mail und allen Änderungen. Monatlich kündbar, bezahlt wird erst, wenn die Seite online ist und Ihnen gefällt.

Unverbindlich anfragen Website kostenlos prüfen