Wem gehört eigentlich Ihre Domain?
Ihre Domain gehört der Person oder Firma, die bei der Registrierungsstelle nic.at als Domaininhaber (Registrant) eingetragen ist. Nicht dem, der sie bezahlt. Nicht dem, der die Seite gebaut hat. Nicht dem, der das Hosting betreut. Wenn im Register die Agentur steht, gehört die Domain der Agentur – auch wenn Sie seit zehn Jahren jede Rechnung dafür überweisen. Die gute Nachricht: Sie können in fünf Minuten nachsehen, was eingetragen ist, und ein falscher Eintrag lässt sich korrigieren.
Drei Rollen, die ständig verwechselt werden
| Rolle | Wer das ist | Welche Rechte |
|---|---|---|
| Domaininhaber (Registrant) | Ihr Betrieb – oder eben nicht | Alle. Verkaufen, übertragen, kündigen, umziehen |
| Registrar / Provider | World4You, all-inkl, Ihre Agentur, ein Reseller | Führt Änderungen technisch durch, ist nicht Eigentümer |
| Technischer Kontakt (Tech-C) | meist der Betreuer | Laut nic.at ausdrücklich ohne Rechte und Pflichten an der Domain |
| Rechnungskontakt | oft der Reseller | Bekommt die Rechnung, hat keine Rechte an der Domain |
nic.at ist die einzige Registrierungsstelle für .at, .co.at und .or.at weltweit. nic.at selbst bietet weder Hosting noch E-Mail an – das kommt immer vom Provider. Wichtig für die Praxis: Ein Reseller scheint bei nic.at gar nicht auf. Wenn Ihre kleine Agentur über einen größeren Anbieter arbeitet, sehen Sie im Register nur den Registrar.
Nachsehen, wer eingetragen ist
Über die Whois-Abfrage auf nic.at (Domainnamen eingeben, Endung wählen) sehen Sie Inhaber, technischen Ansprechpartner und Nameserver. Ein Haken: Seit der DSGVO veröffentlicht nic.at keine Daten natürlicher Personen mehr. Steht dort nichts, heißt das nur, dass eine Privatperson eingetragen ist – das kann Ihr Chef, Ihr Neffe oder der frühere Webbetreuer sein. Daten von juristischen Personen (GmbH, Verein) werden weiterhin angezeigt.
Wenn nichts sichtbar ist: Als Inhaber können Sie die zu Ihrer Domain gespeicherten Daten bei nic.at über ein Web-Formular anfordern. Der einfachere Weg ist meist, den Provider schriftlich um einen Auszug zu bitten – wer Ihnen den nicht liefert, hat Ihnen damit schon geantwortet.
Neu ab 1. Oktober 2026: die Kontaktdaten müssen stimmen
Mit dem NISG 2026 (Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2, im Dezember 2025 beschlossen) müssen Registrierungsstellen die Richtigkeit der Inhaberdaten sicherstellen. Bei Neuregistrierungen wird die Telefonnummer zum Pflichtfeld, und Inhaber müssen bei einer Überprüfung mitwirken. Der Ablauf laut nic.at, wenn eine Aufforderung kommt: 14 Tage Zeit, nach zweiter Verständigung weitere 7 Tage, ab Tag 21 wird die Domain im DNS deaktiviert (serverHold), nach weiteren 30 Tagen droht die Löschung.
Das ist der eigentliche Grund, warum die hinterlegte E-Mail-Adresse Ihre sein muss und nicht die des Betreuers von vor drei Jahren. Eine Aufforderung, die niemand liest, führt zur abgeschalteten Domain.
Umzug zu einem anderen Anbieter
- 1. Authinfo anfordern. Das ist der Transfercode zur Domain. Ihr aktueller Registrar muss ihn Ihnen herausgeben – laut nic.at auch dann, wenn noch Rechnungen offen sind.
- 2. Wenn er nicht liefert: Der neue Registrar kann bei nic.at einen Bestätigungs-Token anfordern. Der geht per E-Mail an Sie, gilt 21 Tage und nur für diesen einen Registrar.
- 3. Nameserver. Der Transfer selbst ist bei .at meist in wenigen Minuten erledigt und kostet auf Registry-Ebene nichts; die Restlaufzeit wird übernommen. Ausfälle entstehen fast immer beim DNS, nicht beim Transfer. Beim neuen Anbieter Website und E-Mail-Postfächer fertig einrichten, dann umstellen.
- 4. E-Mail zuerst absichern. Postfächer lokal sichern, bevor irgendetwas umgestellt wird. Verlorene Mails holt niemand zurück.
- 5. Altes Paket erst kündigen, wenn alles läuft. Zwei, drei Wochen Überschneidung kosten wenige Euro und ersparen viel.
Zur Einordnung: Direkt bei nic.at kostet eine .at-Domain 68 Euro im ersten Jahr, danach 34 Euro jährlich (exkl. USt.). Wer deutlich mehr zahlt, zahlt für Service – das kann passen, sollte aber bewusst sein. Mehr dazu unter Was kostet eine Homepage im Handwerk.
Worauf Sie im Vertrag achten
- - Bindung und Verlängerung: 12, 24 oder 36 Monate? Verlängert sich der Vertrag automatisch, und mit welcher Frist?
- - Kündigung der Domain: Bei nic.at direkt gilt eine Kündigung bis einen Tag vor Beginn des neuen Leistungszeitraums; Provider haben eigene Fristen.
- - Wem gehört die Seite? Ohne vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten hat der Auftraggeber nach österreichischem Urheberrecht keinen Anspruch auf Design, Texte und Fotos – das steht so auch in vielen Agentur-AGB. Eine Zeile im Vertrag klärt das.
- - Datenherausgabe: Was bekommen Sie bei Vertragsende – nur die Domain oder auch Datenbank, Bilder und Texte?
Das ist eine Erklärung, keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Vertrag ist die WKO-Rechtsberatung oder ein Anwalt die richtige Adresse.
Checkliste: Diese fünf Dinge sollte jeder Betrieb besitzen
- 1. Die Domain auf den Betrieb eingetragen – Firmenwortlaut, Firmenadresse, eine E-Mail-Adresse, die Sie täglich lesen, plus Telefonnummer.
- 2. Den Zugang zur Domainverwaltung – Login beim Registrar, damit Sie die Authinfo jederzeit selbst anfordern können.
- 3. Den Zugang zu Hosting und CMS – Kundenkonto beim Hoster und ein Admin-Zugang zur Website, nicht nur ein Redakteurs-Login.
- 4. Eine aktuelle Sicherung – Website-Backup plus alle Fotos und Texte in Originalgröße auf Ihrem eigenen Rechner. Siehe auch Handyfotos für den Handwerksbetrieb.
- 5. Eine schriftliche Zeile zu den Rechten – wem Design und Inhalte gehören und was bei Kündigung mitgeht.
Dasselbe gilt übrigens für Ihr Google-Unternehmensprofil: Auch dort sollte Ihr Betrieb Inhaber sein, nicht der Betreuer.
Bei der Pixel-Werkstatt läuft die Domain immer auf Ihren Betrieb, die Zugangsdaten bekommen Sie ausgehändigt, und gekündigt wird monatlich. Wenn Sie wissen wollen, wie Ihre bestehende Seite technisch dasteht, gibt es den kostenlosen Website-Check – oder Sie lesen, ob sich eine Reparatur noch auszahlt.
Quellen: nic.at, FAQ Domain-Inhaber, Domain-Einsteiger und NIS2/NISG 2026 sowie Whois-Abfrage (abgerufen im August 2026); WKO, Urheberrecht und Verträge.
Stand: August 2026
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